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ABSTURZSICHERUNG -
Das solltest du wissen!
Absturzsicherung bezieht sich auf alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um Unfälle durch Abstürze von Personen an Arbeitsplätzen oder anderen erhöhten Orten zu verhindern. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend, um das Leben und die Gesundheit von Arbeitnehmern, Dienstleistern oder anderen Personen zu schützen, die in potenziell gefährlichen Umgebungen arbeiten oder sich dort aufhalten. In Deutschland ist Absturzsicherung gesetzlich vorgeschrieben, um Arbeitsunfälle zu reduzieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Was ist Absturzsicherung?
Die Absturzsicherung oder PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) ist eine unverzichtbare Maßnahme zum Schutz von Personen vor einem Sturz von erhöhten Flächen. Stürze können schwerwiegende Verletzungen bis hin zum Tod verursachen, weshalb der Fallschutz in der Gefährdungskategorie III (Tod oder irreversible Schäden) eingestuft wird. In vielen Ländern, darunter Deutschland, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Wann ist Absturzsicherung erforderlich?
Absturzsicherung ist in Situationen notwendig, in denen Arbeiten in Höhen oder an erhöhten Orten stattfinden. Dies kann beispielsweise auf Baustellen, Dächern, Brücken, Türmen oder Windkraftanlagen der Fall sein. Auch in Industrieanlagen, auf Leitern, Gerüsten oder bei Wartungsarbeiten an Fassaden ist eine entsprechende Sicherung zwingend erforderlich.
Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung notwendig?
Eine Absturzsicherung ist immer dann notwendig, wenn eine Absturzgefahr besteht. Diese liegt gesetzlich vor, wenn der Höhenunterschied zwischen der Standfläche oder Absturzkante und der möglichen Aufprallfläche größer als 1,0 m ist und die Aufprallfläche fest und tragfähig ist. Wenn es um das Versinken in eine Flüssigkeit oder nachgebende Stoffe geht, beträgt die vorgeschriebene Absturzhöhe 0 m. In der Regel ist eine Absturzsicherung ab einer Absturzhöhe von 2,0 m erforderlich. Es gibt jedoch verschiedene Vorschriften, die je nach Situation und Arbeitsumgebung variieren können.
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Es muss in jedem einzelnen Fall genau geprüft werden, welche spezifischen Höhenvorgaben anwendbar sind. Das Arbeitsschutzgesetz betont ebenfalls diese Notwendigkeit.
Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung für jeden betrieblichen Bereich muss vorab ermittelt werden, welche potenziellen Gefahren existieren und welche individuellen Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten.
Welche Absturzsicherungen gibt es?
Es existieren zwei Hauptarten von Absturzsicherungen:
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Passive Absturzsicherung: Diese Sicherungsmethode umfasst feste Schutzeinrichtungen wie Brüstungen und Geländer, die an erhöhten Flächen wie Fenstern, Balkonen, Dächern, mobilen Bühnen, Geländern und Treppenläufen angebracht sind. Passive Sicherungen dienen als Schutz gegen das Fallen und sind dort erforderlich, wo begehbare Flächen an tiefere Flächen grenzen.
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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA): PSAgA wird eingesetzt, wenn eine organisatorische oder technische Sturzsicherung nicht ausreichend oder nicht möglich ist. Sie besteht aus Auffanggurten, Sicherungsseilen, Höhensicherungsgeräten, Auffangsystemen und weiteren Komponenten. Die PSAgA muss den Mitarbeiter auffangen oder abseilen können und ihn positionieren oder zurückhalten, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Was sind die Anforderungen an PSAgA?
Eine PSAgA muss gemäß den geltenden Normen und Vorschriften bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten. Sie sollte die zu sichernde Person auffangen, abseilen, positionieren oder zurückhalten können. Die Sicherungskomponenten müssen in einem einwandfreien Zustand sein und regelmäßig gewartet werden.
Wer ist für die Absturzsicherung verantwortlich?
Die Sicherheit der Mitarbeiter liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist eine Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter vorgesehen. Die Grundverantwortung für die Sicherheit liegt bei der Geschäftsführung, die in Zusammenarbeit mit einer weisungsbefugten Person, wie beispielsweise einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Gefährdungsbeurteilung durchführt und Schutzmaßnahmen festlegt.
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Jeder betriebliche Tätigkeitsbereich erfordert eine individuelle Gefährdungsbeurteilung, um die spezifischen Gefahren zu ermitteln und geeignete Absturzsicherungsmaßnahmen zu treffen. Neben der Auswahl der richtigen Sicherungssysteme ist auch die Schulung der Mitarbeiter und die Bereitstellung geeigneter Rettungskonzepte von entscheidender Bedeutung, um im Notfall schnell und sicher handeln zu können.