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VORSCHRIFTEN & RICHTLINIEN

Schweißgeräte Reparatur
Im Rahmen der geltenden Vorschriften versteht man unter PSA (persönliche Schutzausrüstung) „jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung“.

In welchen Gesetzen ist die Absturzsicherung geregelt?

Die Vorschriften zur Absturzsicherung sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen enthalten, die zusammen ein komplexes Regelwerk bilden. Diese Regelungen erstrecken sich über verschiedene Bereiche, in denen spezifische Richtlinien festgelegt sind, um angemessene Sicherheitsmaßnahmen für den Schutz vor Abstürzen zu gewährleisten.

Folgende Gesetze und Verordnungen sind relevant:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf den Arbeitsschutz. Hierbei steht die Priorität darauf, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

  2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt eine Grundvoraussetzung für den Arbeitsschutz dar. Sie benennt verschiedene Gefährdungsarten für Arbeitnehmer. Zur Konkretisierung dieser Verordnung werden spezifische Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) herangezogen, die auf aktuellen technischen Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.

  3. Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) enthält spezifische Regelungen für Bauarbeiten, die der Absicherung von Baustellen dienen. Diese Regelungen umfassen auch mehrere DIN-Normen sowie DIN EN-Normen (europäische Normen), die speziell für den Bereich der Absturzsicherung entwickelt wurden. Die Vorschriften sind dabei umfangreich und berücksichtigen immer die genauen Gegebenheiten vor Ort. Entscheidend für jede Maßnahme ist die individuelle Gefährdungsbeurteilung, die an der jeweiligen Baustelle durchgeführt wird.

1. Was ist ASS

Maßnahmen zur persönlichen Absturzsicherung:

Um Personen vor Abstürzen zu schützen, sind die folgenden Punkte zu beachten:

  1. Sorgfältige Bewertung der potenziellen Gefahren.

  2. Anwendung entsprechend den Anweisungen in der Gebrauchsanleitung.

  3. Erstellung von Betriebsanweisungen und Schulung durch den Arbeitgeber oder einen beauftragten Sicherheitsexperten.

  4. Planung der erforderlichen Maßnahmen für den Fall eines Sturzes, einschließlich des Rettungssystems.

  5. Unmittelbare Überprüfung und Wartung nach einem Absturz. Dabei müssen alle verwendeten Gurte, Seile und Bänder unbedingt ersetzt werden.

  6. Da es sich um Produkte der Kategorie III handelt, muss der Arbeitgeber vor der ersten Benutzung und dann mindestens einmal jährlich Schulungen zur ordnungsgemäßen Verwendung durchführen.

 

Die Absturzsicherung wird durch Prüfbücher dokumentiert, und das entsprechende Prüfbuch muss bei der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz mitgeführt werden, möglicherweise auch in Form einer Kopie.

1. Was ist ASS

Richtlinien für den Schutz vor Gefahren sowohl für eine Gruppe als auch für Einzelpersonen:

Der kollektive Gefahrenschutz bezieht sich auf Maßnahmen, die die Sicherheit einer gesamten Gruppe von Personen gewährleisten. Hierbei sind normalerweise keine zusätzlichen Schutzausrüstungen für einzelne Personen notwendig, da der Schutz primär darauf abzielt, alle Personen in einem bestimmten Bereich zu sichern. Im Gegensatz dazu bezieht sich der individuelle Gefahrenschutz auf spezifische Maßnahmen, die für einzelne Mitarbeiter gelten, wie zum Beispiel die Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Verschiedene DIN EN-Normen regeln die Sicherheitsanforderungen, wie etwa DIN EN 397 für Helme, DIN EN 358 für Haltesysteme und DIN EN 355 für den Einsatz von Falldämpfern.

Die Vorschriften für Absturzsicherung legen fest, dass der kollektive Gefahrenschutz grundsätzlich bevorzugt und empfohlen wird gegenüber dem individuellen Gefahrenschutz. Dies ist in den betrieblichen Sicherheitsregeln festgelegt und bedeutet, dass kollektive Schutzmaßnahmen vorrangig angewendet werden sollten, wenn immer dies möglich ist. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil individuelle Maßnahmen für jeden Mitarbeiter eine umfangreiche Schulung erfordern, auf den sie angewendet werden sollen. Die Priorität des kollektiven Schutzes gegenüber dem individuellen Schutz ist nicht nur in den verbindlichen DIN-Normen zur Arbeitssicherheit verankert, sondern auch in den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (BGI).

Auszug aus der DGUV-R 112-198 zu Prüfungen von PSA für Absturzsicherung:

Die Versicherten (Arbeitnehmer) haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung zum Halten und Retten entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand prüfen zu lassen. Hier müssen die Produkte in der Regel im Prüfungszeitraum zum Hersteller oder aber einer autorisierten Prüfstelle (Sachkundiger nach DGUV 312-906) eingesandt werden.

1. Was ist ASS

Anforderungen für die Überprüfung von Absturzsicherungen:

Auf einer Baustelle ist es nicht ausreichend, die gesetzlichen Bestimmungen für Sicherheitsmaßnahmen einmalig umzusetzen. Die Absturzsicherungen müssen regelmäßig geprüft werden, mindestens einmal pro Jahr. Dafür müssen alle verwendeten Produkte zur Absturzsicherung den gesetzlichen Normen entsprechen.

Zusätzlich benötigen alle Absturzsicherungen die folgenden Informationen:

  • Eine eindeutige Prüfstellennummer

  • Angaben über das Produktionsjahr

  • Eine gültige Seriennummer

  • Kontrollen durch qualifizierte Personen

Die Kontrollen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden, dies kann auch externe Dienstleister einschließen. Die Installation von Absturzsicherungen darf ausschließlich von Fachpersonal erfolgen. Es besteht außerdem die Pflicht, die Sicherungsvorrichtungen fotografisch zu dokumentieren. Ohne diese Dokumentation gibt es im Falle eines Unfalls keinen gültigen Nachweis, beispielsweise für Versicherungsansprüche.

1. Was ist ASS

Prüfungen von PSA für Absturzsicherung:

Die Versicherten (Arbeitnehmer) haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung zum Halten und Retten entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand prüfen zu lassen. Hier müssen die Produkte in der Regel im Prüfungszeitraum zum Hersteller oder aber einer autorisierten Prüfstelle (Sachkundiger nach DGUV 312-906) eingesandt werden.

 

Quelle: Auszug aus der DGUV-R 112-198

1. Was ist ASS

Regelungen für Gebrauchsanleitungen und Kennzeichnung von Absturzsicherungen:

Bei Gebrauchsanleitungen und der Kennzeichnung von Absturzsicherungen sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Typbezeichnung

  • Hinweis auf die zutreffende Norm

  • Name, Zeichen oder andere Kennzeichen des Herstellers

  • Die letzten beiden Stellen des Herstellungsjahres

  • Die vom Hersteller ausgegebene Serien- oder Herstellernummer des Bestandteils

  • Piktogramm, welches anzeigt, dass der Benutzer die Hinweise des Herstellers lesen muss

  • CE-Kennzeichnung

 

Quelle: Auszug aus der EN 365

1. Was ist ASS

Vorschriften zu Instandhaltung, Reinigung und Aufbewahrung von Absturzsicherungen:

Es sind die vom Hersteller gegebenen Hinweise in der Gebrauchsanleitung zu beachten. Die PSA ist bestimmungsgemäß zu benutzen und die Beschäftigten sollen pfleglich damit umgehen. Alle Bestandteile des Systems dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt sein, die den sicheren Zustand beeinträchtigen können. Solche Einflüsse sind z.B. Einwirkung von aggressiven Stoffen (Sauren, Laugen, Ole, Fette, Putzmittel mitunter nachträgliche Gurtbeschriftung) Einwirkung von hohen Temperaturen (im Allgemeinen ab 60°C), z.B. infolge von Schweißarbeiten sowie Einwirkung von tiefen Temperaturen (im Allgemeinen ab -10°C).

 

Quelle: Auszug aus der DGUV-R 112-198

1. Was ist ASS
Lese hier alles was du über Absturzsicherung wissen solltest  

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